Rechtliche Hinweise
Bitte berücksichtigen Sie die Verordnungen im Umgang mit Altölen! Altölentsorgung: Sie können uns nach Vertragsabschluss Altöl bis zur Betrag der bei uns gekauften Öle zusenden. Altöl wird vom Gesetzgeber als Gefahrstoff eingestuft. Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Hydrauliköle und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Bitte beachten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden. Die Versandkosten sind vom Kunden zu versteifen. Eine Spezialverpackung und ein geeigneter Versanddienst ist qualifiziert erforderlich. Als Alternative können Sie Entsorgungsfirmen oder Altölsammelstellen vor Ort nutzen. Sie können Ihr Öl bekannt als bei uns abtransportieren und Ihr Altöl gleichzeitig kostenlos übergeben. CROSSFER GmbH Martinstraße 108 41063 Mönchengladbach
Besonders angebracht als Druckflüssigkeit für industrielle und mobile Hydraulikanlagen unterschiedlicher Bauarten
Sehr gut angebracht für Anlagen, die mit hohen Drücken betrieben werden
Hervorragend, wenn spezifische Verschleißschutzanforderungen an das Öl gestellt werden
Einsetzbar zur Schmierung von Hinterlegen und Getrieben qualifiziert den Herstellervorschriften
Vorteilhaft in allen Anwendungsfällen, in denen Hydrauliköle nach DIN 51524-2 mit demulgierenden Eigenschaften gefordert werden.
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